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JU§T – FORDERUNGSMANAGEMENT

Hornschuchpromenade 7
90762 Fürth

Telefon: +49 911 7492 10
Telefax: +49 911 7753 91
posteingang@lohbeck.net

https://www.just-forderungsmanagement.de/kostenbeispiel/
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Outsourcing-Kostenbeispiel

Mustergläubiger GmbH:

  • 1.000 Mahnverfahren pro Jahr
  • davon 200 uneinbringlich durch Totalausfall (z.B. Insolvenz der Schuldner)

Beitreibung durch eigene Mahnabteilung:

  • mindestens zwei bis drei Mitarbeiter notwendig
  • Personalkosten: pro Mitarbeiter € 2.000 im Monat
  • Personalkostenaufwand jährlich: mindestens € 48.000

Beauftragung unserer spezialisierten Kanzlei (JU§T):

  • Kosten tragen die Schuldner
  • Anwaltskosten entstehen nur bei Totalausfall
  • Honorarvereinbarung für jeden Totalausfall: € 50
  • Anwaltskosten bei 200 Verfahren: € 10.000

K O S T E N E R S P A R N I S     7 9 %

Kostenbeispiel

Nach unseren Erfahrungen sind für die Bearbeitung von 1.000 Mahnverfahren pro Jahr (Vorgerichtliche Mahnungen, Beantragung der Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Vollstreckung, Korrespondenz mit Gericht, Gerichtsvollziehern, Schuldnern usw.) je nach Qualifikation zwei bis drei Mitarbeiter notwendig.

Geht man nur von zwei Mitarbeitern aus und rechnet unrealistisch niedrig mit monatlichen Gehaltsaufwendungen einschließlich aller Lohnnebenkosten in Höhe von lediglich € 2.000 so ergibt sich allein ein Personalkostenaufwand von jährlich € 48.000. Hinzu kommen noch die Sachkosten für die Arbeitsplatzausstattung, EDV, Porti, Telefonkosten usw.

Setzt man die Anzahl der uneinbringlichen Forderungen unrealistisch hoch mit 20 %, also 200 Fällen, an und unterstellt eine Honorarvereinbarung mit z.B. € 50 für jeden uneinbringlichen Fall, so ergeben sich für das Unternehmen bei einer Auslagerung des Forderungseinzuges  auf unsere spezialisierte Anwaltskanzlei Anwaltsgebühren in Höhe von maximal € 10.000.

Gegenüber den bereits unrealistisch niedrig angesetzten Kosten der Bearbeitung durch eigenes Personal von jährlich € 48.000 ergibt sich somit eine Ersparnis von 79 %.

Völlig unberücksichtigt bleibt in vorstehendem Kostenbeispiel, dass sich natürlich eine noch weit höhere Kostenersparnis ergeben kann, wenn es - wie erfahrungsgemäß der Fall - unserer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei gelingt, die Zahl der uneinbringlichen Forderungen zu reduzieren.

Jedes Unternehmen mag sich selbst ausrechnen, welches Einsparungspotenzial sich ihm bei einer realistischen Bewertung seines derzeitigen Forderungsmanagements eröffnet.

Kontakt zu Rechtsanwalt

Thomas Lohbeck +49 911 74 92 1-0 thomas.lohbeck@lohbeck.de

Kontakt zu Rechtsanwalt

Markus Wollin +49 911 74 92 1-0 markus.wollin@lohbeck.de
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+49 911 7492 10 +49 911 7753 91
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